Die EurA AG hat wesentliche Informationen für Sie zu den Themen finanzielle Unterstützung, Kurzarbeitsregelung und Steuerzahlungen zusammengefasst.
Wir sind auch in dieser schwierigen Lage weiterhin gerne für Sie da - sprechen Sie uns an, wann immer Sie Fragen haben!

1. FÖRDERKREDITE
Wegen der Corona-Krise können Betriebe diese finanziellen Unterstützungen erhalten:
Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme nutzen. Für diese Programme stellt die Bundesregierung Garantievolumina von mindestens 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierzu gibt es allerdings am 18.03.2020 keine weiterführenden, verwertbaren Informationen. Wir werden Sie natürlich informieren, sobald Details bekannt gegeben wurden.
- KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite Universell unterliegen künftig gelockerten Bedingungen: Zum einen werden Risikoübernahmen erhöht, zum anderen werden die Instrumente auch für
Großunternehmen geöffnet.
- Der "KfW Kredit für Wachstum" steht auch größeren Unternehmen ab einer Umsatzgrenze von fünf Milliarden (bisher zwei Milliarden) Euro zur Verfügung.
- Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250 T€ eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen.
- Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können nun auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren.
- Zudem stellt der Bund – ähnlich wie in der Finanzkrise von 2009 – Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften) bereit, um Unternehmen vor Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu schützen.
- Weitere Informationen zum Schutzschild für Unternehmen sowie alle Maßnahmen und weiterführende Links finden Sie auf dieser Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. Die jeweils zuständige Bürgschaftsbank ist recherchierbar unter www.vdb-info.de.
- Darüber hinaus bieten auch Banken der Länder kurzfristige Liquiditätshilfen wie Betriebsmittelkredite für Unternehmen vor Ort an. Die Programme sind sehr unterschiedlich. Eine Übersicht dazu gibt es auf dieser Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
2. KURZARBEITERGELD
Die neuen Kurzarbeitsregelungen der Bundesregierung sehen wie folgt aus:
- Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf 10% abgesenkt.
- Es wird teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
- Auch Leiharbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld.
- Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig
Diese Zugangsregeln wurden am 13. März verkündet und gelten rückwirkend ab 1. März 2020.
Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, die über den aktuellen Stand informiert.
3. STEUERZAHLUNGEN
Diese Erleichterungen gibt es für Unternehmen in Hinblick auf Steuerzahlungen:
Das Bundesfinanzministerium stimmt mit den Bundesländern umfassende Liquiditätshilfen für Unternehmen ab. In Aussicht gestellt sind folgende Maßnahmen:
- Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Das geht durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern
bei den Ländern liegt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben.
- Steuervorauszahlungen können leichter zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch dies soll unkompliziert möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob dies auch
für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.
- Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist - so die Ankündigung der Bundesregierung.
Quelle: DIHK, Stand: 18.03.2020