Bewältigen Sie die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage durch einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Die wirtschaftliche Krisensituation, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, lässt viele Unternehmen in Sorge und existenzbedrohende Situationen treten. Die Bundesländer haben bereits aufbauend auf die Rahmenbedingungen des Bundes erste Corona-Soforthilfeprogramme auf den Weg gebracht, um Ihnen mithilfe von einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus dieser bedrohlichen Lage zu helfen.
Zuständig für die Umsetzung und die Auszahlung der Hilfen sind die Bundesländer, welche bereits erste Programme auf den Weg gebracht haben. Baden-Württemberg hat bereits seit 25.03.2020 ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf die Beine gestellt. Andere Bundesländer haben vergleichbare Programme aufgesetzt.

Kurz & bündig: Eckdaten zur Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
- 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Wenn Sie Informationen zu den Soforthilfeprogrammen weiterer Bundesländer benötigen oder einen Rat zu Ihrer momentanen wirtschaftlichen Situation benötigen, dann kommen Sie gerne auf uns zu: